Ab 1.9.2025 gilt das Informationsfreiheitsgesetz!
Am 1. September 2025 wird eine allgemeine Informationspflicht für rechnungshofgeprüfte Rechtsträger und Verbände eingeführt und das Amtsgeheimnis, für zB Gemeinden, aufgehoben.
Dies hat weitreichenden Folgen, wie …
- die Pflicht zur Erteilung von Informationen innerhalb einer 4-Wochen-Frist,
- die Abgrenzung zu Schutzbestimmungen der DSGVO und
- die Interessenabwägung zwischen Informationspflicht und Geheimhaltung, z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe, im Abgabenrecht oder bei öffentlichen Ausschreibungen.
Damit Sie auf das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bestmöglich vorbereitet sind, bieten wir Ihnen Unterstützung mit unserem neuen Handbuch „Informations- und Geheimhaltungspflichten“.
Ihre Vorteile:
- Sie können auch als Nicht-Jurist rechtssicher agieren, denn Fallbeispiele erleichtern Ihnen die Entscheidungsfindung zwischen Informations- und Geheimhaltungspflicht!
- Sie können die notwendigen organisatorischen Veränderungen einleiten, um ab dem 1. September 2025 fristgerecht Auskünfte zu erteilen!
- Sie verhindern, zu wenig oder zu viel preiszugeben, und können langwierige Schadenersatzklagen vermeiden!
