Neue Vorgaben durch die EU-Verpackungsverordnung PPWR!
Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR in Kraft getreten: Sie bringt viele neue Vorgaben für Produkt- und Versandverpackungen mit sich.
Diese Vorschriften gelten für alle Unternehmen mit mehr als zehn (!) Mitarbeitern und für jede Art von Verpackung – egal, ob im Endkundenvertrieb, im B2B-Bereich oder in der unternehmensinternen Logistik.
Passen Sie Ihre Verpackungsprozesse und -materialien rechtzeitig an die neuen Bestimmungen an und informieren Sie sich jetzt über die PPWR mit dem neuen „Praxishandbuch Verpackungsrecht“.
Ihre Vorteile:
- Sie wenden die komplexen Detailvorschriften der PPWR sicher an, z.B. vorgeschriebener Anteil an Recylaten, neue Pflichtangaben auf der Verpackung oder Registrierungspflichten.
- Sie sind über alle Vorgaben im Verpackungsbereich immer informiert und verhandeln mit Ihrem Verpackungsdienstleister auf Augenhöhe.
- Sie passen betriebsinterne Prozesse rechtzeitig an die neuen Regulationen an. Eine frühzeitige Umsetzung kann Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
