Ohne Datenschutz-Kompetenz keine KI-Kompetenz!
Als Datenschutzbeauftragte:r wissen Sie, wie wichtig Schulungen für die Sicherstellung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen sind. Da es durch neue Gerichtsurteile laufend zu Änderungen im Datenschutzrecht kommt und weil gesetzliche Entwicklungen, wie die KI-Verordnung oder die NIS-2-Richtlinie, neue Verantwortungen, Pflichten und Risiken nach sich ziehen, ist es essenziell, dass Sie Ihre Schulungen kontinuierlich anpassen!
Damit Sie dieser Aufgabe rechtssicher und zeitsparend nachkommen, unterstützen Sie die einsatzfertigen Schulungs-Unterlagen sowie Arbeitshilfen der top-aktuellen Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten über 100 professionell ausgearbeitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
- Vom Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten über die Nutzung von KI-Anwendungen bis hin zur Umsetzung der Anforderungen der NIS-2-Cybersicherheits-Richtlinie.
- Mit sofort einsetzbaren aber auch individuell anpassbaren Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen erfüllen Sie Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO.



Ohne Datenschutz-Kompetenz keine KI-Kompetenz!
Als Datenschutzbeauftragte:r wissen Sie, wie wichtig Schulungen für die Sicherstellung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen sind. Da es durch neue Gerichtsurteile laufend zu Änderungen im Datenschutzrecht kommt und weil gesetzliche Entwicklungen, wie die KI-Verordnung oder die NIS-2-Richtlinie, neue Verantwortungen, Pflichten und Risiken nach sich ziehen, ist es essenziell, dass Sie Ihre Schulungen kontinuierlich anpassen!
Damit Sie dieser Aufgabe rechtssicher und zeitsparend nachkommen, unterstützen Sie die einsatzfertigen Schulungs-Unterlagen sowie Arbeitshilfen der top-aktuellen Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
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- Sie erhalten über 100 professionell ausgearbeitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
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- Mit sofort einsetzbaren aber auch individuell anpassbaren Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen erfüllen Sie Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO.


